Vorgeschichte

 

Im Februar 2010 wandte sich eine Plattform von 97 WissenschafterInnen, vornehmlich HistorikerInnen, JuristInnen und PolitikwissenschafterInnen, an die Mitglieder der österreichischen Bundesregierung, des Parlamentes und den Bundespräsidenten.

In einem offenen Brief forderten sie die Aufhebung der de jure nach wie vor in Kraft stehenden politischen Urteile gegen Personen, die zwischen 1933 und 1938 aufgrund ihrer demokratischen Gesinnung verfolgt worden waren. Die beiden Regierungsparteien ÖVP und SPÖ  zeigten sich in ersten Stellungnahmen der Forderung gegenüber grundsätzlich aufgeschlossen und nahmen im Frühjahr 2010 Verhandlungen auf. In diesen zeigten sich jedoch rasch erhebliche Differenzen.

 

Während das Gesetz nach den Vorstellungen der SPÖ möglichst alle Formen politisch motivierter Verfolgung gegen SozialdemokratInnen und KommunistInnen umfassen sollte, wollte die ÖVP den Kreis der Betroffenen eingeschränkt sehen: Zum einen sollten KommunistInnen von der Rehabilitierung ausgenommen werden, da auch sie für ein antidemokratisches System eingetreten seien, zum anderen sollten auch keine Urteile aufgehoben werden, die aufgrund gewaltsamen Widerstandes gegen die Staatsgewalt gefällt worden waren (faktisch also sämtliche Beteiligten der Februarkämpfe). Darüber hinaus war es der Volkspartei etwa auch ein Anliegen, eine allfällige materielle Wiedergutmachung auszuschließen und zu verhindern, dass allenfalls ausgebürgerte Flüchtlinge oder deren Nachkommen wieder die österreichische Staatsbürgerschaft zuerkannt bekommen konnten.

 

Die Verhandlungen gestalteten sich äußerst zäh und langwierig, dass sie schließlich nach beinahe zwei Jahren doch noch in einer gemeinsamen Gesetzesinitiative der Koalitionsparteien und der Grünen mündeten (dem im Plenum nach anfänglichen Reservationen auch die Freiheitliche Partei zustimmte), war maßgeblich den NationalratspräsidentInnen Barbara Prammer und Fritz Neugebauer, dem damaligen Staatssekretär Josef Ostermayer sowie dem grünen Justizsprecher Albert Steinhauser zu danken. Die lange Dauer der Verhandlungen hatte ihre Ursache nicht zuletzt darin, dass sich schon bald nach Beginn der Gespräche zeigte, wie wenig wissenschaftlich gesicherte Information über die realen Ausmaße der Repression in der Periode der Diktatur Dollfuß-Schuschnigg verfügbar sind.

 

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Um den Forschungsbedarf umfassend zu dokumentieren und sowohl Quellenbestände als auch Fragestellungen und Methodiken künftiger Forschungen zu diskutieren, organisierte das Institut für Zeitgeschichte gemeinsam mit  der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien im Jänner 2011 ein fünftägiges Fachsymposium mit fast fünfzig Vorträgen von WissenschafterInnen aus dem In- und Ausland. Eine Auswahl der Beiträge wurde der Öffentlichkeit im Rahmen von zwei Publikationen zugänglich gemacht, herausgegeben von Florian Wenninger und Lucile Dreidemy und von Ilse Reiter-Zatloukal, Christiane Rothländer und Pia Schölnberger.

 

Die InitiatorInnen der eingangs genannten Wissenschaftlichen Plattform gründeten zudem im Sommer 2011 den Verein zur Erforschung der Repressionsmaßnahmen des österreichischen Regimes 1933-1938 (kurz Verein für Repressionsforschung). In ihm versammelt sind sämtliche universitären und außeruniversitären Institutionen der österreichischen Forschungslandschaft, die aktuell zum gegenständlichen Zeitraum arbeiten, sowie KollegInnen von britischen, deutschen und französischen Universitäten mit einschlägiger Expertise.

 

Verein zur Erforschung der
Repressionsmaßnahmen des
österreichischen Regimes
1933-1938


c/o Institut für Zeitgeschichte,
Altes AKH, Hof 1, Spitalgasse 2-4,
A - 1090 Wien